Die Betriebskosten
Trasparenz ist entscheidend
Betriebskosten sind solche Kosten, die dem Eigentümer bzw. dem Vermieter durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes entstehen. Dies umfasst insbesondere die Kosten für die technische Wartung von zentralen Wasser- und Heizanlagen, sowie für Aufzüge und sonstige Anlagen, in dem Gebäude die laufende Kosten produzieren, sowie Kosten für den Winterdienst, Gartenarbeiten, Müllabfuhr etc..
Hausmeistertätigkeiten werden in der Mehrheit über die normale Miete bezahlt. Dies schließt u.a. Reparaturen an dem Vermieter gehörenden Einrichtungen und Überwachung von Handwerkern mit ein.
Beim Betreuten Wohnen ist als Besonderheit zu beachten, dass Betriebs- und Betreuungskosten klar getrennt sein sollten. Werden beide miteinander vermischt, ist für den Mieter häufig nicht mehr erkennbar, für welche Leistung er wie viel bezahlt. Zudem besteht die Gefahr, dass aufgrund der Intransparenz die Kosten wesentlicher höher ausfallen als es für die Betreuung eigentlich zumutbar wäre. Im Dienste der Kostentransparenz sollte also auf eine klaren formalen und inhaltlichen Trennung der beiden Kostenarten bestanden werden.



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