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Vermittlung von selbstständigen Pflegerinnen:

Auch hier geht es mal wieder über das Internet. Agenturen bieten die Vermittlung von selbstständigen Pflegekräften aus dem europäischen Ausland an. Sie gelten als selbstständig und dürfen somit innerhalb Europas ihren Arbeitsplatz frei wählen. Problematisch ist dabei, dass derjenige, der nur in einem Haushalt arbeitet einem Angestellten ähnlicher ist als einem selbstständigen. Die Rechtspraxis hat dafür den Begriff des Scheinselbstständigen geprägt. Theoretisch müssten die selbstständigen Pflegekräfte daher in mehreren Haushalten tätig sein. Auch hier ist daher zu beachten: Bleiben Sie gesetzestreu!

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