Vermittlung von Pflegekräften über das Arbeitsamt:
Seit einiger Zeit vermittelt das Arbeitsamt Haushaltshilfen aus dem europäischen Ausland an Pflegebedürftige Personen in Deutschland. Diese müssen mit einem Bruttolohn von 1230 Euro bezahlt werden und dürfen maximal 38,5 Stunden in der Woche arbeiten. Auch wenn diese Haushaltshilfen oftmals pflegerische tätig werden. Erlaubt ist dies nicht und vor dem Hintergrund der Komplexität einer qualitativen Pflege fragwürdig, ob diese Lösung zum Erfolg führen kann.
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