Struktur der ambulanten Pflege in Deutschland
Von den 2.1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sind rund ein Drittel in Pflegeheimen untergebracht. Sowohl die Zahl der Pflegebedürftigen als auch die Zahl der Pflegeplätze steigt stetig an. Die demographische Entwicklung wirkt sich so direkt auf das Wohnen im Alter aus. Für viele Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen ist es trotz der vielen Möglichkeiten des Wohnens im Alter undenkbar in eine Alten- und Pflegeeinrichtungen zu ziehen. Das betreute Wohnen und insbesondere die ambulante Pflege sind Möglichkeiten, dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu entgehen. Der größte Teil der Pflegebedürftigen wird weiterhin durch die Angehörigen gepflegt (46,1 %). 22,2 % und somit fast 480.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland von ambulanten Pflegediensten betreut. Diese Betreuung reicht von einfachen Handreichungen bis zur vollen Betreuung, die 24 h gewährleistet wird.
Wer als Pflegedienst in Deutschland arbeiten möchte, muss zunächst eine Zulassung nach §§ 71, 72 SGB XI beantragen. Diese wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt und wird ständig kontrolliert. Somit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass jeder Pflegedienst qualitativen Mindestanforderungen genügt.
In Deutschland sind 11 000 ambulante Pflegedienste zugelassen, die insgesamt mehr als 200 000 Arbeitnehmer beschäftigen. 58 % der Pflegedienste sind privatrechtlich organisiert, 41 % werden von gemeinnützigen Organisationen betrieben. Dies sind vor allem karitative Unternehmen wie die Caritas oder die Diakonie. Nicht alle Anbieter können jedoch den gleichen Leistungsumfang gewähren. Es ist daher unumgänglich, sich mit verschiedenen Anbietern in Verbindung zu setzen.



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