Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Bundesregierung beschließt weitere Stärkung der häuslichen Pflege
Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung hat die Bundesregierung am 17. Oktober 2007 im Kabinett das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen. Das erklärte Ziel der Reform ist die häusliche Pflege attraktiver zu machen. Diese ist nämlich wesentlich günstiger als die Pflege in Heimen. Außerdem soll damit der Bedürfnislage der Über-50-Jährigen Rechnung getragen werden, die in der großen Mehrheit Teil so lange wie möglich Zuhause wohnen bleiben möchten.
Verschiedene Maßnahmen sollen umgesetzt werden, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. So genannte von den Pflegekassen finanzierte „Pflegestützpunkte“ sollen flexible Angebote mit individueller Beratung und Begleitung schaffen und dabei helfen, den Umzug in eine Pflegeeinrichtung möglichst lange herauszuzögern. Pflegebegleiter sollen in diesem Rahmen dann die von ihnen betreuten Pflegebedürftigen aktiv unterstützen.
Darüber hinaus sollen die Sachleistungsbeiträge für Pflegebedürftige sowohl für die ambulante Pflege als auch für das Pflegegeld sowie teilweise für die stationäre Pflege und das bis 2012 schrittweise angehoben werden:
Ambulante Pflege
| Pflegestufe | bisher € | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 384 | 420 | 440 | 450 |
| Stufe II | 921 | 980 | 1 040 | 1 100 |
| Stufe III* | 1 432 | 1 470 | 1 510 | 1 550 |
Pflegegeld
| Pflegestufe | bisher € | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 205 | 215 | 225 | 235 |
| Stufe II | 410 | 420 | 430 | 440 |
| Stufe III | 665 | 675 | 685 | 700 |
In der vollstationären Versorgung werden nur die Stufe III und Stufe III in Härtefällen erhöht
| Pflegestufe | bisher € | 2008 | 2010 | 2012 |
| Stufe III | 1 432 | 1 470 | 1 510 | 1 550 |
| Stufe III Härtefall | 1 688 | 1 750 | 1 825 | 1 918 |
Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer zukünftig die Möglichkeit haben wegen der Pflegeübernahme eines pflegebedürftigen Angehörigen für einen bestimmten Zeitraum aus dem Berufsleben auszusteigen. Dieser Zeitraum ist auf sechs Monate begrenzt. In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer zwar nicht bezahlt werden, bleibt aber sozialversichert und wird vor Kündigung (aus dem Grund der Pflegeübernahme) geschützt. Wird ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall kann ein Arbeitnehmer nach dem Gesetzesentwurf eine bis zu zehn Tagen andauernde Freistellung verlangen, die ebenfalls unbezahlt ist.
Alle im Gesetz enthaltene Maßnahmen sollen die 1995 eingeführte Pflegeversicherung der heutigen Bedürfnislage anpassen und die Versorgung und Betreuung Zuhause lebender älterer Menschen verbessern und transparenter machen. Eine Erhöhung der Beitragssätze um 0,25 Prozentpunkte soll die Finanzierung der Maßnahmen gewährleisten. Das Gesetz soll am 01. Juli 2008 in Kraft treten. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass noch Änderungen vorgenommen werden, denn einige Punkte wie beispielsweise die Einrichtung der Pflegestützpunkte sind noch umstritten.



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