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Betreute Wohngemeinschaften

Unterstützung in den eigenen vier Wänden auch für Wohngemeinschaften

Es handelt sich entweder um bereits bestehende Wohngemeinschaften, die sich dazu entschließen, zusätzliche Unterstützung von außen anzufordern, oder um Wohngemeinschaften, die mit dem Ziel gegründet werden, eine betreute Wohngemeinschaft zu bilden. Im Gegensatz zum Betreuten Wohnen steht der geschlossene Dienstleistungsvertrag im Rahmen der Betreuung jedoch in keinerlei Zusammenhang zum Mietvertrag.

Insbesondere solche Wohngemeinschaften, die aus einer Gruppe pflege- bzw. hilfsbedürftiger Menschen bestehen, setzen auf die Betreuung durch einen externen Dienstleister. Was also Alleinstehenden in Form des Betreuten Wohnens zu Hause angeboten wird, gibt es auch für Wohngemeinschaften.

In der Regel hat jeder Bewohner einer betreuten Wohngemeinschaft einen eigenen Schlafbereich. Das alltägliche Leben findet in einem bzw. mehreren Alltagsräumen statt. Auch hier kann das Maß der notwendigen Unterstützung stark variieren. Während einige Gemeinschaften lediglich Unterstützung in Haushaltsführung und Organisation des Gruppenlebens benötigen, sind Bewohner anderer Wohngemeinschaften auf die Inanspruchnahme von Hilfe- und Pflegeleistungen angewiesen.

Diese wohngruppenorientierte Betreuungsform unterliegt wie die beiden anderen Formen des Betreuten Wohnens nicht dem Heim-Gesetz. In einigen Fällen werden die Begriffe Pflegewohngruppen, Pflegewohnungen oder begleitete Wohngruppen als Synonyme für Betreute Wohngemeinschaften verwendet.

 

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