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Ambulante Pflege

Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden in Anspruch nehmen

Wie der Name bereits suggeriert, bedeutet diese Wohnform vor allem, dass sich ein Umzug vermeiden lässt und ein Verbleib in der angestammten Wohnen gesichert ist, worin der größte Unterschied zum "Betreuten Wohnen" besteht. Parallel wird dann ein Betreuungsvertrag mit einem Dienstleister geschlossen, der für das benötigte Maß an Unterstützung Sorge trägt. Da die meisten älteren Menschen zu Hause bleiben möchten solange es geht, ist dies eine sehr populäre Art des Wohnens im Alter. Zum Teil werden auch Begriffe wie „Wohnenplus“, „häusliche Pflege“ oder „Betreutes Wohnen im Bestand“ verwendet. An dem Grundprinzip, dass man in der eigenen Wohnung bleibt und zusätzliche Unterstützung durch einen externen Dienstleister erhält, ändert sich dadurch jedoch nichts.

Serviceleistungen für die ambulante Pflege werden sowohl von ambulanten Pflegediensten, als auch von Betreuungsvereinen oder privaten Dienstleistern angeboten. Der Betreuungsvertrag sollte neben allgemeinen Infomations- und Beratungsleistungen insbesondere einen regelmäßigen Hausbesuch beinhalten. Letzterer ist von großer Bedeutung, um den Hilfsbedarf gegebenenfalls kurzfristig erhöhen zu können oder entsprechende Hilfsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten, sollte dies notwendig sein.

Die kontinuierliche Betreuung bringt neben ihrem eigentlichen Ziel der gesundheitlichen Versorgung noch einen weiteren Vorteil: Sie bietet eine häufig vermisste Kontaktmöglichkeit, die insbesondere Alleinlebenden zu Gute kommt.

Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat im Jahr 2006 einen „Leitfaden für ambulante Dienstleister, soziale Einrichtungen und Kommunen“ herausgegeben (ISBN: 3-497-01842-2), der im Ernst-Reinhardt Verlag erschienen ist. In dem Leitfaden werden verschiedene Musterformulare und Checklisten aufgeführt, die Sie auf die zu beachtenden Punkte beim Einstieg in das Betreute Wohnen zu Hause hinweisen.

 

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