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Betreutes Wohnen

Altersgerechte Wohnangebote werden mit Serviceleistungen kombiniert

Das betreute Wohnen wurde zu Beginn der 1990er Jahre eingeführt und als neue Art des Wohnens für Senioren angepriesen. Zwar existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Begriffsdefinition, doch zeichnen sich Einrichtungen des betreuten Wohnens dadurch aus, dass sie unterschiedliche Formen altersgerechter Wohnangebote mit Betreuungsleistungen kombinieren. In der Regel wird eine (meiste barrierefreie) altengerechte Wohnung angemietet. Daneben muss dann ein Grundservice des Betreuungsanbieters abgenommen werden, für den ein Pauschalpreis zu entrichten ist.

Der Unterschied zum Betreuten Wohnen zu Hause besteht also vornehmlich darin, dass ein Umzug in eine völlig neue Umgebung bevorsteht, während das Betreute Wohnen zu Hause einen Wohnwechsel gerade nicht voraussetzt.

Der Vorteil der Einrichtungen liegt daran, dass sowohl die Wohnungen wie auch die Betreuung voll und ganz auf die Bedürfnisse der Senioren abgestimmt sind. So befinden sich die seniorengerechten Wohnungen häufig in speziell konstruierten Wohnanlagen. Neben dem angesprochenen Grundservice, besteht zusätzlich auch die Möglichkeit, einen individuellen Service in Anspruch zu nehmen, der über den Grundservice hinausgeht und einzeln abgerechnet wird.

Der Grundservice, der 20 % der monatlichen Miete nicht überschreiten sollte, bietet in der Regel Beratungs-, Informationsleistungen und die Notrufsicherung. Dem Wahlservice sind meist keine Grenzen gesetzt. Je nach Angebot kann dieser also alle Leistungen, wie Mahlzeiten und Pflegeleistungen, umfassen, die auch in Altenpflegeheimen angeboten werden.

Im Jahr 2006 wurden verschiedene Mindeststandards für Anbieter von Betreutem Wohnen in den DIN 77800 „Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform „Betreutes Wohnen für ältere Menschen““ festgelegt. Zu beachten ist aber, dass das Betreute Wohnen nicht den heimrechtlichen Bestimmungen unterliegt, so dass sich jegliche Ansprüche der Bewohner aus den abgeschlossenen Miet- und Betreuungsverträgen und nicht aus dem Heimgesetz herleiten. Dringend sollte also darauf geachtet werden, dass die angebotenen Räumlichkeiten tatsächlich einen barrierefreien Standard bieten und dass der Betreuungsvertrag ausreichend spezifiziert, welche Leistungen in der Grundpauschale enthalten sind und wofür zusätzliche Kosten anfallen.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Deutsche Mieterbund haben aufgrund dieser Problematik bereits im Jahr 2000 einen Ratgeber zum Betreuten Wohnen mit dem Titel „Service, Preise, Verträge - worauf müssen Sie achten?“ erstellt (ISBN: 3-932882-95-4). Stellen Sie also sicher, sich genau über verschiedene Angebote und deren Preis-Leistungs-Verhältnis zu informieren und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.

 

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