Rund ums Geld
Wohnen im Alter ist vor allem eins: teuer. Daher sollte man sich frühzeitig über die Finanzierung Gedanken machen und finanzielle Aspekte bei der Auswahl der geeigneten Form in jedem Fall berücksichtigen. Während die Grundversorgung eines jeden Menschen vom Staat gewährleistet wird, kann der Umzug in angesehene Seniorenresidenzen schnell sehr teuer werden.
Überblick Finanzierung
Wichtigste Einkünfte sind solche aus Rente, Vermögen und Leistungen aus der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe, der Beihilfe, der Unfallversicherung und nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Leistungen aus der Pflegeversicherung
Ansprüche auf diese Leistungen haben regelmäßig Personen, die mindestens sechs Monate wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Krankheit im täglichen Leben dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Diese Leistungen werden von den Pflegekassen übernommen, die auch Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen sind. Für den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung sind die Pflegeversicherungen direkt zuständig. Leistungen können nur ab Zeitpunkt des Antrags gewährt werden. Siehe zu diesem Thema auch: Pflegerversicherung.
Leistungen aus der Unfallversicherung
Bekommen diejenigen, die wegen einer Berufskrankheit, eines Arbeits- oder Wegeunfalls pflegebedürftig sind.
Sozialhilfe
Sozialhilfe wird nur nachrangig gewährt, dass heißt wenn Einkünfte aus Rente, Vermögen und Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um die fachgerechte Pflege zu gewährleisten. Anträge sind bei den Sozialämtern der Stadt oder Gemeinde zu stellen. Auch hier gilt, dass nur das bezahlt wird, was nötig ist. Das heißt die ambulante Pflege ist der teilstationären und die wiederum der vollstationären vorrangig (siehe auch: Pflegeversicherung).
Leistungen aus dem Beihilferecht (nur für Beamte)
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu den in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen entstehenden beihilfefähigen Aufwendungen, die Beamte und Richter von ihrem Dienstherrn für sich und ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen unter Abzug von Eigenanteilen auf Antrag erhalten. Sie wird prozentual bzw. pauschal gewährt. Die Regelungen zur Beihilfe unterscheiden sich je nach Bundesland.
Bundesversorgungsgesetz
Kriegsopferfürsorge und Kriegsopferversorgung sind von Einkommen und Pflegebedürftigkeit abhängig.



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