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Kosten des Heimaufenthaltes

 

Alten- und Pflegeheime können ihre Preise grundsätzlich selbst gestalten. Diese sollten sich an den angebotenen Leistungen und der Qualität des Heimes orientieren, dies muss aber nicht sein. Auf jeden Fall müssen im Heimvertrag die Kosten für die Grundpositionen Unterkunft, Verpflegung und Bertreuung enthalten sein. Damit kann man zwar erkennen, wie sich der Gesamtpreis errechnet, jedoch nicht, was genau welche Kosten verursacht. Es ist davon auszugehen, dass die Heimpreise jährlich steigen werden, nicht zuletzt inflationsbedingt. Daher sollte man Preisänderungen bereits bei der Auswahl des Heimes berücksichtigen, damit man sich das Heim auch auf lange Sicht leisten kann.

Regelmäßig gliedert sich das Heimentgelt in drei Positionen:

  1. Regelleistungen
  2. Zusatzleistungen
  3. Investitionskosten

Regelleistungen und Zusatzleistungen differieren je nach Art der Einrichtung. So können hauswirtschaftliche Leistungen in einigen Wohnformen zur Regelleistung gehören, während sie in anderen extra bezahlt werden müssen. Dieses sollte im Heimvertrag ausdrücklich geregelt sein und auf jeden Fall beachtet werden.

Investitionskosten dürfen nur dann auf die Bewohner des Heims umgelegt werden, wenn diese nicht anderweitig gedeckt werden. Gesondert ausgewiesen werden müssen sie nur dann, wenn Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden oder Sozialhilfe gewährt wird. Doch wird oftmals auch in anderen Fällen auf die Investitionskosten gesondert hingewiesen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, „Ihre Rechte als Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“

 

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