Kinder haften für ihre Eltern
Nein, wir haben uns nicht verschrieben. Wenn die Eltern älter werden, dreht sich der altbekannte Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" plötzlich um. Denn kann eine pflegebedürftige Person den Platz im Alten- und Pflegeheim nicht selbst bezahlen, nehmen die Sozialämter zuerst die Kinder in Regress, bevor der Staat einspringt.
Grundsätzlich gilt dabei: Die Kinder sollen ihren Lebensstandard erhalten können. Bereits aufgenommene Darlehen, z. B. zur Finanzierung des Eigenheims, müssen bei der Höhe der Ansprüche berücksichtigt werden. Auch kann das Sozialamt auf gemeinsames Vermögen der Ehegatten zurückgreifen.
Die Rechtsprechung zu diesem sensiblen Thema entwickelt sich erst langsam, viele Ämter sind dort noch ungenügend informiert. Einigkeit herrscht darüber, dass den Kindern ein Mindestbetrag vom Einkommen gelassen wird, auf alles darüber hinaus Verdiente darf das Sozialamt zu 50 Prozent zugreifen.
Der Mindestbetrag liegt bei 1400 Euro in Westdeutschland und 1300 Euro im Zuständigkeitsbereich der OLG Brandenburg, Dresden, Jena, Naumburg und Rostock. Im Einzelnen kann von diesen Zahlen aber abgewichen werden.
Quelle: Focus



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